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Beitragsreglement SRSC

Art. 1 Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag wird an jeder Generalversammlung für das nächste Kalenderjahr festgelegt.

Art. 2 Mitgliederkategorien
Zur Zeit bestehen folgende Mitgliederkategorien:
Aktivmitglieder - Familienmitglieder (zwei oder mehrere Personen) - Veteranen - Ehrenmitglieder und Freimitglieder

Art. 3 Gültige Jahresbeiträge
An der Generalversammlung vom 19. März 2005 wurden die ordentlichen jährlichen Mitgliederbeiträge ab 01.01.2005 wie folgt festgelegt:
- Aktivmitglieder = Fr. 55.00 (+ SKG-Marke)
- Familienmitglieder = Fr. 35.00 (+ SKG-Marke)
- Veteranen = Fr. 25.00
- Ehrenmitglieder = kein Beitrag
- Freimitglieder = kein Beitrag
- Blinde Mitmenschen = kein Beitrag

Erfolgt die Aufnahme als Mitglied während des Clubjahres, so gilt für das Eintrittsjahr nachfolgende Regelung:
Aufnahme 01.01. – 30.06. = voller Beitrag
Aufnahme 01.07. – 31.10. = halber Beitrag
Aufnahme 01.11. – 31.12. = kein Jahresbeitrag

Für Mitglieder des SRSC ist das Abonnement eines der Publikationsorgane der SKG (HUNDE /CYNO) obligatorisch, ausgenommen sind Familienmitglieder sowie Mitglieder, die bereits ein Abo über eine andere SKG-Sektion beziehen.

Art. 4 Schlussbestimmung
Dieses Beitragsreglement ersetzt alle früheren Beschlüsse über die Mitgliederbeiträge.

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